1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für Tattoo-Beratungen, Entwurfsleistungen, Terminvereinbarungen und Tattoo-Leistungen, die über RAW.INK angebahnt oder in den Studioräumen erbracht werden.
- Vertragspartner ist der in Angebot, Kautionsanforderung oder Terminbestätigung ausdrücklich benannte Artist. Erbringt René Meyer die Leistung, ist RAW.INK TATTOO, Inhaber René Meyer, Vertragspartner. Selbstständige Artists leisten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung.
- RAW.INK darf für selbstständige Artists Kommunikation, Terminorganisation und Kautionsverwaltung übernehmen, wenn eine entsprechende Vollmacht besteht. Dadurch wird RAW.INK nicht automatisch Vertragspartner der Tattoo-Leistung.
- Individuelle Absprachen und die konkrete Terminbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
2. Anfrage, Beratung und Vertragsschluss
- Nachrichten, hochgeladene Motive, Portalangaben und online gewählte Zeitfenster sind zunächst unverbindliche Anfragen.
- Ein Termin wird verbindlich, wenn der zuständige Artist, die Leistung, Datum und Zeit beziehungsweise Zeitfenster, Preis oder Preisrahmen und gegebenenfalls Kaution eindeutig bestätigt wurden und eine verlangte Kaution fristgerecht eingegangen ist.
- Automatische Eingangsbestätigungen und technische Reservierungen sind keine Terminbestätigung.
- Änderungen an Motiv, Körperstelle, Größe oder Aufwand können Zeit und Preis verändern und eine neue Bestätigung oder einen neuen Termin erfordern.
3. Preise und Zahlung
- Maßgeblich ist der individuell bestätigte Preis oder Preisrahmen. „Ab“-Preise sind eine Orientierung, solange Größe, Stelle, Motiv und Aufwand nicht geklärt sind.
- Für Leistungen von René Meyer gelten derzeit als Orientierung 100 Euro je Stunde, 350 Euro je Halbtag und 550 Euro je Ganztag. Die konkrete Zuordnung wird vor Vertragsschluss bestätigt.
- Die Tattoo-Leistung ist grundsätzlich unmittelbar nach der Sitzung bar zu bezahlen. Andere Zahlarten gelten nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Artists.
- Zusätzliche Entwurfsleistungen werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Preisvereinbarung gesondert berechnet. Bei René Meyer beträgt der vereinbarte Satz derzeit 100 Euro je Stunde.
4. Terminkaution
- Zur Reservierung kann eine rückzahlbare Kaution verlangt werden. Höhe und Frist werden individuell mitgeteilt. Unverbindliche Orientierung: 50 Euro für reguläre Termine, 100 Euro für Halbtagstermine und ungefähr 30 Prozent des erwarteten Preises für Ganztagstermine.
- Die Kaution sichert mögliche, gesondert zu begründende Ansprüche bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen. Sie ist keine automatische Anzahlung.
- Bei vertragsgemäßem Erscheinen wird sie vor der Behandlung zurückgezahlt; die Tattoo-Leistung wird separat bezahlt.
- Verrechnung oder Zurückbehaltung erfolgen nur bei einer konkreten fälligen Forderung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein automatischer Verfall findet nicht statt.
- Verwaltet RAW.INK die Kaution für einen selbstständigen Artist, geschieht dies aufgrund einer Vollmacht. Die Bestätigung benennt den Anspruchs- und Vertragspartner.
5. Absage, Umbuchung und Nichterscheinen
- Absage oder Umbuchung müssen mindestens drei Studioarbeitstage vor dem Termin eingehen. Studioarbeitstage sind Montag bis Samstag; Sonntage und gesetzliche Feiertage am Studiositz zählen nicht. Maßgeblich ist das konkret genannte Fristdatum.
- Die erste fristgerechte Umbuchung ist grundsätzlich kostenfrei. Weitere Änderungen können abgelehnt oder von einer neuen Kaution beziehungsweise Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
- Bei verspäteter Absage, Nichterscheinen oder einer Verspätung, die eine sinnvolle Durchführung verhindert, kann der Artist den konkret entstandenen Schaden verlangen. Als pauschalierter Schadensersatz können 30 Prozent des individuell vereinbarten Terminpreises verlangt werden.
- Du kannst nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Artist kann einen höheren konkreten Schaden nachweisen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Terminvergabe werden angerechnet.
- Bei nachgewiesener akuter Erkrankung oder einem anderen unverschuldeten wichtigen Grund suchen wir im Einzelfall eine faire Lösung.
- Bei mehr als 15 Minuten Verspätung entscheidet der Artist, ob die Sitzung verkürzt, verschoben oder abgesagt werden muss. Sicherheit und Qualität werden nicht aus Zeitgründen verkürzt.
6. Voraussetzungen und Ablehnung
- Eine Tattoo-Leistung setzt eine informierte und freie Einwilligung sowie eine nach persönlicher Einschätzung vertretbare Durchführung voraus.
- Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten; relevante Änderungen müssen vor der Sitzung mitgeteilt werden. Das Studio stellt keine medizinischen Diagnosen oder Freigaben aus.
- Eine Behandlung wird insbesondere bei fehlender Einwilligungsfähigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, akutem Infekt, ungeklärten relevanten Risiken, auffälliger Haut, unzureichender Hygiene, aggressivem Verhalten oder fehlenden Nachweisen abgelehnt oder verschoben.
- Während Schwangerschaft und Stillzeit wird nicht tätowiert.
- Der Artist darf Motive, Platzierungen und Aufträge aus fachlichen, ethischen, rechtlichen oder gestalterischen Gründen ablehnen.
7. Minderjährige
- Tattoos werden frühestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres und nur nach vorheriger persönlicher Beratung angeboten.
- Hände, Finger, Hals und Gesicht werden bei Minderjährigen nicht tätowiert. Ob eine Tätowierung im Nacken vertretbar ist, entscheidet der Artist im Einzelfall nach Größe, genauer Position, Sichtbarkeit, Motiv und Reife. Auch im Nacken besteht kein Anspruch auf Durchführung.
- Die minderjährige Person muss Eingriff und Folgen nach ihrer Reife verstehen und selbst zustimmen.
- Bei gemeinsamer Sorge ist die dokumentierte Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich; mindestens eine sorgeberechtigte Person muss bei Beratung, Identitätsprüfung und Unterzeichnung anwesend sein. Bei Alleinsorge ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
- Die minderjährige Person und die anwesende sorgeberechtigte Person legen gültige Original-Ausweisdokumente vor. Regelmäßig wird nur die Prüfung dokumentiert, nicht die Ausweiskopie gespeichert.
- Auch bei vorliegenden Zustimmungen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Der Artist entscheidet nach Motiv, Stelle, Reife, Gesundheit und Gesamteindruck.
8. Motiv, Entwurf und Urheberrecht
- Vor Beginn werden Motiv, Größe, Körperstelle und Position geprüft. Die endgültige Freigabe von Stencil oder Anzeichnung wird dokumentiert.
- Haut, Körperform, Bewegung und Heilung können zu Abweichungen von einer zweidimensionalen Vorlage führen. Handwerklich unvermeidbare geringfügige Abweichungen sind kein Mangel.
- Entwürfe und Vorlagen bleiben urheberrechtlich geschützt. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer Vereinbarung.
- Du versicherst, bereitgestellte Vorlagen rechtmäßig nutzen zu dürfen, oder kennzeichnest sie ausdrücklich nur als stilistische Inspiration.
- Veröffentlichungen erfolgen nur aufgrund einer separaten freiwilligen Medienfreigabe.
9. Durchführung, Risiken und Heilung
- Tätowieren verletzt die Haut. Trotz sorgfältiger Arbeit können Schmerzen, Blutung, Schwellung, Rötung, Krusten, Juckreiz, Pigmentverlust, Farbveränderung, Narben, allergische oder entzündliche Reaktionen und weitere Komplikationen auftreten.
- Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln sind nicht abschließend geklärt. Pigmente können sich im Körper verteilen und spätere medizinische Untersuchungen oder Behandlungen beeinflussen.
- Hauttyp, Körperstelle, Lebensweise und Pflege beeinflussen Ergebnis und Haltbarkeit. Eine bestimmte Farbwirkung, Schmerzfreiheit oder komplikationslose Heilung kann nicht garantiert werden.
- Bei medizinischen Warnzeichen muss unverzüglich ärztliche Hilfe eingeholt werden. Das Studio ersetzt keine medizinische Behandlung.
10. Tätowiermittel und Dokumentation
- Es werden nur Tätowiermittel und Materialien eingesetzt, die nach Kenntnis des Artists für den vorgesehenen Zweck bestimmt und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
- Produktname, Hersteller oder Lieferant, Farbton, Charge und Verwendungsdatum werden nachvollziehbar dokumentiert. Die gesetzlich vorgesehenen Produktinformationen werden vor der Verwendung zugänglich gemacht.
- Interne Fotos von Etikett oder Charge können als zusätzlicher Nachweis angefertigt werden, wenn dies erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
11. Pflege und Nachstechen
- Die individuellen Pflegehinweise des Artists und die Herstellerhinweise des verwendeten Verband- oder Pflegeprodukts sind zu beachten.
- Ein freiwilliges Nachstechen wird nach vollständiger Heilung und persönlicher Prüfung entschieden; ein automatischer Anspruch besteht nicht.
- Ausgenommen sind insbesondere nachträgliche Motivänderungen, normale Alterung, stark beanspruchte Stellen sowie Folgen fehlerhafter Pflege, Sonne, Reibung, Aufkratzen, Erkrankung oder eigenmächtiger Nachbehandlung.
- Für einen freiwillig angebotenen Nachstechtermin wird keine Kaution erhoben. Wird er ohne rechtzeitige Absage versäumt, kann das Angebot entfallen.
12. Begleitpersonen, Kinder und Tiere
- Begleitpersonen dürfen nur nach Absprache mitgebracht werden, soweit Hygiene, Platz und Konzentration nicht beeinträchtigt werden.
- Kinder und Tiere dürfen Behandlungsbereiche aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht betreten. Assistenzhunde werden nach vorheriger Abstimmung berücksichtigt.
- Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während Beratung oder Behandlung benötigen die vorherige Zustimmung aller erkennbaren oder hörbaren Personen.
13. Haftung
- Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und zwingende gesetzliche Haftung wird nicht ausgeschlossen oder begrenzt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Folgen falscher oder unvollständiger Gesundheitsangaben, missachteter Pflegehinweise oder eigenmächtiger Eingriffe haftet der Artist nur, soweit er die Ursache rechtlich zu vertreten hat.
- Die Einwilligung in typische Risiken ist kein Verzicht auf Ansprüche wegen Behandlungs-, Hygiene- oder Aufklärungsfehlern.
14. Fernabsatz und Widerruf
- Bei einem ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Verbrauchervertrag werden die gesetzlichen Informationen und eine Widerrufsbelehrung in Textform bereitgestellt.
- Soll vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer kostenpflichtigen individuellen Beratung oder Entwurfsleistung begonnen werden, wird ein gesondertes ausdrückliches Verlangen eingeholt. Wertersatz richtet sich nach dem Gesetz.
- Eine bloße Terminanfrage ist kein kostenpflichtiger Vertrag.
15. Gutscheine und Waren
- Für Gutscheine gelten die bei Ausgabe mitgeteilten Bedingungen. Sie begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Artist, Termin oder ein fachlich abgelehntes Motiv.
- Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn sie vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.
- Für Schmuck, Pflegeprodukte oder Merchandise gelten ergänzend die gesetzlichen Kaufregeln und gegebenenfalls eigene Shop-Bedingungen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den gesonderten Datenschutzinformationen verarbeitet. Gesundheitsdaten erhalten besondere Schutzmaßnahmen. Eine freiwillige Mediennutzung ist keine Voraussetzung der Behandlung.
17. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts.
- Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Verbrauchern findet nicht statt.
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